Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR festgesetzt.
I. Das Oberverwaltungsgericht ist für die Entscheidung zuständig.
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet nach §
1. Ausgehend von dem am 10. Oktober 2018 gestellten Genehmigungsantrag der Beigeladenen handelt es sich bei dem Vorhaben um die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen sowie zur Behandlung von Altfahrzeugen (Sonderfahrzeugen).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|