Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Beigeladene trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten, die diese selbst trägt.
III.Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Beigeladene wendet sich gegen die erstinstanzliche Aufhebung der ihr von der Beklagten erteilten Baugenehmigung für die Errichtung eines dreiteiligen Gebäudes mit Eigentumswohnungen, einem Boardinghaus und einem Bürogebäude auf der derzeit unbebauten FlNr. ...56 Gemarkung G* ... (Baugrundstück).
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