VGH Bayern - Beschluss vom 22.04.2020
1 ZB 19.190
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 22.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 17.2874

Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für Gebäude für eine Pferdezucht im Außenbereich; Kein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 BauGB

VGH Bayern, Beschluss vom 22.04.2020 - Aktenzeichen 1 ZB 19.190

DRsp Nr. 2020/7612

Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für Gebäude für eine Pferdezucht im Außenbereich; Kein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 BauGB

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe