Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 345.000,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
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