Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Januar 2018 geändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 273.000,00 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde hat Erfolg.
Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Unrecht gemäß §§
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