Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Mai 2018 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag der Beigeladenen auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20. Dezember 2017 -
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen der Antragsgegner und die Beigeladene jeweils zur Hälfte mit der Maßgabe, dass zwischen ihnen ein Ausgleich ihrer außergerichtlichen Kosten nicht stattfindet.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 30.000,- Euro festgesetzt.
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