Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß §
Das Verwaltungsgericht hat den mit der Beschwerde weiter verfolgten Antrag des Antragstellers,
die aufschiebende Wirkung seiner Klage
gegen die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in einen Imbiss auf dem Grundstück Gemarkung F. , Flur 19, Flurstück 2240, N.-----straße 2 in F. vom 3. Juli 2017 anzuordnen,
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