Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 € festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
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