Die Anträge der Antragstellerin, die Satzung der Antragsgegnerin über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 und die Satzung der Antragsgegnerin über den Bebauungsplan Nr. 67 außer Vollzug zu setzen sowie diesbezüglich eine Zwischenverfügung ("Hängebeschluss") zu erlassen, werden abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert beträgt 7.500 €.
I.
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