Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 145.000, - Euro festgesetzt.
Die Klägerin begehrt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines fünfgeschossigen Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Hierzu hat sie am 13. Februar 2014 einen Bauantrag sowie am 10. Dezember 2014 einen weiteren Bauantrag bei der Beklagten eingereicht. Danach ist jeweils an beiden seitlichen Grundstücksgrenzen eine Grenzbebauung vorgesehen, wobei der Baukörper auf der südlichen Grundstücksseite ab dem dritten Obergeschoss abgestuft ausgeführt werden soll (im zweiten Bauantrag mit geringeren Höhenmaßen).
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, da die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen (§
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