I.
Die Antragsteller wenden sich gegen den am 12.12.1977 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan "S., K. und K." der Antragsgegnerin. Sie sind Eigentümer innerhalb des Plangebiets gelegener Grundstücke, die mit unterschiedlich großen Teilflächen für eine geplante Erschließungsstraße herangezogen werden sollen. Das Plangebiet liegt an einem nach Süden und Südwesten abfallenden, von Geländeeinschnitten und Geländeausbuchtungen durchsetzten Berghang.
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