Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. September 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
Die Klägerin, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, verlangt Vorschuss in Höhe von 39.283,36 € für die Beseitigung von Mängeln der Hof- und Zugangsfläche einer 1996/1997 von den Beklagten errichteten Wohnungseigentumsanlage. Außerdem macht die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 2.415,11 € geltend.
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