Eine Frist darf nicht gesetzt werden, wenn die Parteien die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Bewertung von Mängeln vereinbart haben (BGH, BauR 1975, 137; siehe oben unter Abschnitt X.a.aa.).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|