Der Bebauungsplan "Westerwaldstraße an der Lahnkampfbahn" der Stadt Limburg vom 24. Februar 1997, neu bekannt gemacht nach ergänzendem Verfahren am 16. Juni 2016, ist unwirksam.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung nach Maßgabe der Kostenfestsetzung abwenden, wenn nicht die Antragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "Westerwaldstraße an der Lahnkampfbahn" der Antragsgegnerin vom 24. Februar 1997, nach ergänzendem Verfahren erneut bekannt gemacht am 16. Juni 2016. Mit diesem Bebauungsplan werden auf einer Fläche von 0,8 ha insgesamt 13 bestehende Kleingärten von der Antragsgegnerin überplant.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|