Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg - 4. Kammer - vom 31. August 2023 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 6.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Verfügung, die ihr die Vermietung einer Wohnung zu Ferienwohnzwecken untersagt.
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