Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 26. Juni 2009 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 158,04 € festgesetzt.
Der zulässige Antrag auf
Zulassung der Berufung
bleibt in der Sache ohne Erfolg. Die Klägerin hat nicht entsprechend §
Das Darlegungserfordernis verlangt, dass ein Antragsteller im Zulassungsverfahren zum einen zumindest einen Zulassungsgrund gemäß §
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