Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 23.2.2023 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 23.2.2023, mit dem die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung vom 19.12.2022 zum Verfahren
Die Beschwerde, über die gemäß §
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