BFH - Beschluss vom 09.03.2022
IX E 3/21
Normen:
GKG § 66 Abs. 1, § 52 Abs. 1, 2 und 3, § 1 Abs. 2 Nr. 2, § 66 Abs. 8, § 3 Abs. 1 und 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 34 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 71 Abs. 1 Satz 1; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a;
Fundstellen:
BB 2022, 852
BFH/NV 2022, 609
Vorinstanzen:
BFH, vom 18.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen IX B 58/20

Erinnerung gegen eine KostenrechnungStreitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen der Feststellung der Nichtigkeit eines Bescheids zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von BesteuerungsgrundlagenStreitwert einer Anfechtungsklage auf ersatzlose Aufhebung eines entsprechenden Verwaltungsakts

BFH, Beschluss vom 09.03.2022 - Aktenzeichen IX E 3/21

DRsp Nr. 2022/5427

Erinnerung gegen eine Kostenrechnung Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen der Feststellung der Nichtigkeit eines Bescheids zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen Streitwert einer Anfechtungsklage auf ersatzlose Aufhebung eines entsprechenden Verwaltungsakts

1. NV: Richtet sich die Klage auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Feststellungsbescheids, ist der Streitwert in derselben Höhe festzusetzen, wie der Streitwert einer Anfechtungsklage auf ersatzlose Aufhebung eines entsprechenden Verwaltungsakts. 2. NV: Wird die Aufhebung eines Bescheids über die gesonderte und einheitliche Einkünftefeststellung begehrt, gelten für die Bemessung des Streitwerts jedenfalls dann dieselben Grundsätze wie bei einem Streit über die festgestellten Einkünfte, wenn nicht die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung dem Grunde nach streitig sind.

Tenor

Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 08.04.2021 – KostL 419/21 (IX B 58/20) wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Normenkette:

GKG § 66 Abs. 1, § 52 Abs. 1, 2 und 3, § 1 Abs. 2 Nr. 2, § 66 Abs. 8, § 3 Abs. 1 und 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 34 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 71 Abs. 1 Satz 1; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a;

Gründe

I.