VGH Hessen - Urteil vom 17.09.1999
4 UE 952/99
Normen:
BauGB §§ 163, 171 Abs. 3 ;
Fundstellen:
ZfBR 2000, 282

Erklärung des vorzeitigen Abschlusses einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

VGH Hessen, Urteil vom 17.09.1999 - Aktenzeichen 4 UE 952/99

DRsp Nr. 2000/5507

Erklärung des vorzeitigen Abschlusses einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

»Ein Anspruch auf Erklärung des vorzeitigen Abschlusses einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für ein bebautes Grundstück besteht nur, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bebaut ist und genutzt wird.«

Normenkette:

BauGB §§ 163, 171 Abs. 3 ;
Fundstellen
ZfBR 2000, 282