Erklärung des vorzeitigen Abschlusses einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
VGH Hessen, Urteil vom 17.09.1999 - Aktenzeichen 4 UE 952/99
DRsp Nr. 2000/5507
Erklärung des vorzeitigen Abschlusses einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
»Ein Anspruch auf Erklärung des vorzeitigen Abschlusses einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für ein bebautes Grundstück besteht nur, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bebaut ist und genutzt wird.«