Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Klassifikation des "Frankenschnellwegs" in den vom Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 28. Juni 2013 betroffenen Abschnitten als Kreisstraße keine rechtlichen Bedenken bestehen.
I.
Das Verfahren wurde mit Beschluss vom heutigen Tag ausgesetzt, um dem Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) im Weg des Vorabentscheidungsersuchens nach Art.
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