Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 30.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin, eine kreisangehörige Gemeinde, wendet sich gegen die der Beigeladenen erteilte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches Gewässer und in das Grundwasser.
Die Beigeladene betreibt den regionalen Verkehrsflughafen "A...". Der östliche Teil der Start- und Landebahn des Flughafens liegt im Gemeindegebiet der Klägerin; im Übrigen liegt der Flughafen auf dem Gebiet der Gemeinde M... Das Flughafengelände fällt von Westen nach Osten ab.
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