Der Antrag wird verworfen.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,00 Euro festgesetzt
Der Antrag ist unzulässig.
Soweit im Schriftsatz vom 31. Januar 2018 ausgeführt wird, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts einer Nachprüfung durch den Senat nicht standhalten werde, mag zugunsten der Kläger unterstellt werden, dass damit sinngemäß ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (Zulassungsgrund gemäß §
Dieser Zulassungsgrund wird aber nicht hinreichend im Sinne von §
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