VGH Bayern - Beschluss vom 26.09.2018
9 CS 17.361
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; BauNVO § 23;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 06.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 S 17.71

Ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen der Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen; Wiederherstellung des bisherigen Baubestands mit Brandwand mit den bisherigen Abmessungen

VGH Bayern, Beschluss vom 26.09.2018 - Aktenzeichen 9 CS 17.361

DRsp Nr. 2018/16465

Ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen der Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen; Wiederherstellung des bisherigen Baubestands mit Brandwand mit den bisherigen Abmessungen

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; BauNVO § 23;

Gründe

I.

Die Antragstellerinnen, Eigentümer der Grundstücke FlNr. ... bzw. ... und ... der Gemarkung S..., wenden sich gegen die den Beigeladenen mit Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 12. Oktober 2016 erteilte Baugenehmigung für das Abbrechen und Erneuern des durch Wasserschaden und Holzbock beschädigten Dachstuhls am niedrigeren Gebäudeteil auf dem Grundstück FlNr. ... der Gemarkung S...