Ermittlung der Tabuzonen in einem mehrstufigen Verfahren und anschließende Abwägung zwischen den nutzbaren Potentialflächen mit konkurrierenden öffentlichen Belangen als Prüfungsreihenfolge des Abwägungsvorgangs i.R.d. § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB); Gemeindlich zwingend zu beachtende Prüfungsreihenfolge bei einer Herbeiführung der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB unter Beachtung des Abwägungsgebot an einen Flächennutzungsplan i.R.e. Nutzung von Windenergie; Ermittlung und Bewertung der Größenverhältnisse zwischen der im Flächennutzungsplan ausgewiesen Gesamtfläche der Konzentrationszonen und der für Windenergie ausgeschlossenen Potenzialflächen zur Feststellung eines hinreichenden Flächenpotenzials für Windenergienutzung; Dokumentation der Nachvollziehbarkeit der Abgrenzung zwischen harten und weichen Tabuzonen für die Errichtung von Windkraftanlagen i.R.e. Ausarbeitung eines gemeindlichen Planungskonzepts
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.03.2011 - Aktenzeichen 2 B 24.09
DRsp Nr. 2011/8526
Ermittlung der Tabuzonen in einem mehrstufigen Verfahren und anschließende Abwägung zwischen den nutzbaren Potentialflächen mit konkurrierenden öffentlichen Belangen als Prüfungsreihenfolge des Abwägungsvorgangs i.R.d. § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB); Gemeindlich zwingend zu beachtende Prüfungsreihenfolge bei einer Herbeiführung der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB unter Beachtung des Abwägungsgebot an einen Flächennutzungsplan i.R.e. Nutzung von Windenergie; Ermittlung und Bewertung der Größenverhältnisse zwischen der im Flächennutzungsplan ausgewiesen Gesamtfläche der Konzentrationszonen und der für Windenergie ausgeschlossenen Potenzialflächen zur Feststellung eines hinreichenden Flächenpotenzials für Windenergienutzung; Dokumentation der Nachvollziehbarkeit der Abgrenzung zwischen harten und weichen Tabuzonen für die Errichtung von Windkraftanlagen i.R.e. Ausarbeitung eines gemeindlichen Planungskonzepts