BVerwG vom 25.01.1985
8 C 55.83
Normen:
BBauG § 130 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BVerwGE 71, 25
BauR 1985, 312
BayVBl 1986, 281
BRS 43 Nr. 53
Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 32
DÖV 1985, 539
DRsp V(527)289e
DVBl 1985, 620
NVwZ 1985, 657
StädteT 1985, 418
ZfBR 1985, 150
ZKF 1985, 276
ZMR 1985, 245
Vorinstanzen:
VG München, vom 14.04.1981 - Vorinstanzaktenzeichen M 3965 II 80
VGH Bayern, vom 07.03.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 6 B 81 A 2128

Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands nach Einheitssätzen; Herstellung von Teilanlagen einer Erschließungsanlage zu verschiedenen Zeitpunkten

BVerwG, vom 25.01.1985 - Aktenzeichen 8 C 55.83

DRsp Nr. 1992/5730

Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands nach Einheitssätzen; Herstellung von Teilanlagen einer Erschließungsanlage zu verschiedenen Zeitpunkten

1. Bei der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands nach Einheitssätzen sind diejenigen Einheitssätze zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt des Abschlusses der Herstellungsarbeiten für die Erschließungsanlage gelten (wie Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - Buchholz, 406.11 § 130 BBauG Nr. 9). 2. Werden Teilanlagen einer Erschließungsanlage zu verschiedenen Zeitpunkten hergestellt, ist der Erschließungsaufwand jeweils nach dem Einheitssatz zu ermitteln, der im Zeitpunkt des Abschlusses der Herstellungsarbeiten für die jeweilige Teilanlage gilt.

Normenkette:

BBauG § 130 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

I.