I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) und die Beigeladene sind Miterbinnen nach der im April 2005 verstorbenen Erblasserin. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) stellte den Grundbesitzwert eines zum Nachlass gehörenden, in X gelegenen, mit einem Einfamilienhaus bebauten und erschließungsbeitragsfreien Grundstücks gesondert und einheitlich auf 88.500 EUR fest und rechnete diesen Wert den Miterbinnen je zur Hälfte zu. Es handelt sich dabei um den Wert für das fiktiv unbebaute Grundstück, da er den nach §
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