Ermittlung des Erschließungsaufwandes für einheitliche Erschließungsgebiete bei Fehlen von Vorschriften in der Beitragssatzung
BVerwG, Urteil vom 23.10.1968 - Aktenzeichen IV C 26.68
DRsp Nr. 1996/26018
Ermittlung des Erschließungsaufwandes für einheitliche Erschließungsgebiete bei Fehlen von Vorschriften in der Beitragssatzung
Der Erschließungsaufwand kann für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage oder für einheitliche Erschließungsgebiete auch dann berechnet werden, wenn in der Beitragssatzung der Gemeinde hierüber Vorschriften nicht enthalten sind.
Normenkette:
BBauG § 130 Abs. 2; BBauG § 132 Nr. 2;
Gründe:
I.
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