Die Klägerin macht auch nach Klagabweisung durch das angefochtene Urteil unter Wiederholung ihres Vortrages erster Instanz weiter Schadensersatzansprüche gegen das beklagte Land mit der Begründung geltend, das Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises ####### vom 17. Dezember 1997 (Bl. 7 - 30 d. A.) sei amtspflichtwidrig fehlerhaft erstellt.
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