BGH, Urteil vom 22.11.1991 - Aktenzeichen V ZR 187/90
DRsp Nr. 1992/468
Ermittlung des Wertes des Erbbaurechts
»Der für die Höhe der Heimfallvergütung maßgebende Wert des Erbbaurechts ist nicht nur im Rahmen des § 32 Abs. 2 Satz 3 ErbbauVO, sondern generell nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Erfüllung des Heimfallanspruchs zu ermitteln, wenn nichts anderes vereinbart ist.«
Normenkette:
ErbbauVO § 32 ;
Tatbestand:
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