Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den im beschleunigten Verfahren nach §
Das Planungsgebiet umfasst eine bislang unbebaute Fläche von ca. 25.500 m2 und liegt in Verlängerung der H***straße am nördlichen Ortsrand von B*******. Es grenzt in seinem südlichen Bereich über eine Breite von ca. 150 m an die Bebauung auf den Grundstücken FlNr. ****, ******, ****** und *******, Gemarkung B** ****, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans H********** * liegt, an und erstreckt sich fächerförmig mit einer Tiefe von bis zu ca. 125 m nach Norden und Nord-Westen. Östlich, nordöstlich und südwestlich des Plangebiets schließen sich Waldflächen an. Der Bebauungsplan weist ein reines Wohngebiet mit insgesamt 38 Parzellen für eine dreireihige Bebauung mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser aus.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks FlNr. ****, das getrennt durch den F****weg südlich des Planungsgebiets liegt.
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