VGH Bayern - Beschluss vom 27.09.2021
1 NE 21.1820
Normen:
BauGB § 9 Abs. 5 Nr. 1;

Erneute Auslegung bei Änderung von Hinweisen im Bebauungsplan

VGH Bayern, Beschluss vom 27.09.2021 - Aktenzeichen 1 NE 21.1820

DRsp Nr. 2021/15304

Erneute Auslegung bei Änderung von Hinweisen im Bebauungsplan

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 5 Nr. 1;

Gründe

I.

Die Antragstellerin wendet sich gegen den im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB am 22. Dezember 2020 beschlossenen und am 22. Januar 2021 bekanntgemachten Bebauungsplan "H********** **".

Das Planungsgebiet umfasst eine bislang unbebaute Fläche von ca. 25.500 m2 und liegt in Verlängerung der H***straße am nördlichen Ortsrand von B*******. Es grenzt in seinem südlichen Bereich über eine Breite von ca. 150 m an die Bebauung auf den Grundstücken FlNr. ****, ******, ****** und *******, Gemarkung B** ****, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans H********** * liegt, an und erstreckt sich fächerförmig mit einer Tiefe von bis zu ca. 125 m nach Norden und Nord-Westen. Östlich, nordöstlich und südwestlich des Plangebiets schließen sich Waldflächen an. Der Bebauungsplan weist ein reines Wohngebiet mit insgesamt 38 Parzellen für eine dreireihige Bebauung mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser aus.

Die Antragstellerin ist Eigentümerin des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks FlNr. ****, das getrennt durch den F****weg südlich des Planungsgebiets liegt.