Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. Juli 2023 geändert und der Verwaltungsrechtsweg für zulässig erklärt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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