Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
Der Antrag hat insgesamt Erfolg.
I. Er ist zulässig.
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