VG Hannover, vom 14.01.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 120/80
OVG Niedersachsen, vom 14.01.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 57/83
Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines Bebauungsplans
BVerwG, vom 03.11.1987 - Aktenzeichen 8 C 77.86
DRsp Nr. 1992/5375
Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines Bebauungsplans
1. In qualifiziert beplanten Baugebieten bestimmt sich der Inhalt dessen, was § 131 Abs. 1 BBauG an (wegemäßiger) Erschließung verlangt, nach dem Inhalt des Bebauungsplans.2. Grundstücke in Wohngebieten werden durch eine Anbaustraße in der Regel dann erschlossen i.S. des § 131 Abs. 1 BBauG, wenn die Straße - bei Hinterliegergrundstücken ggf. unter Inanspruchnahme eines vermittelnden (privaten) Zuwegs - die Möglichkeit eröffnet, mit Personenfahrzeugen und Versorgungsfahrzeugen an ihre Grenze zu fahren und sie von da ab zu betreten (im Anschluß an das Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 [48]). Diese Möglichkeit wird durch ein bauplanungsrechtliches Zufahrtverbot und Abfahrverbot grundsätzlich nicht aufgehoben.
Normenkette:
BBauG § 30; BBauG § 130; BBauG § 131 Abs. 1;
Gründe:
I.
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