VG München, vom 10.10.1972 - Vorinstanzaktenzeichen M 2144/72
VGH Bayern, vom 03.05.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 182 VI 72
Erschließungsaufwand [Kostenspaltung]
BVerwG, Urteil vom 11.02.1977 - Aktenzeichen IV C 102.74
DRsp Nr. 2009/19400
Erschließungsaufwand [Kostenspaltung]
1. Der Unterbau einer Fahrbahn, zu deren endgültiger Herstellung die Verschließdecke fehlt, darf nicht im Wege der Kostenspaltung abgerechnet werden (Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 78.73 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 16).2. Werden mehrere Straßen zugleich ausgebaut, so können bei Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten die für die einzelnen Straßen entstandenen Kosten dann nicht prozentual aus der Gesamtabrechnung entnommen werden, wenn es sich nicht um gleichgelagerte örtliche Umstände und gleichartige Straßen handelt, deren Ausbau daher auch gleiche Kosten verursacht hat (Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 69.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35).