VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 18.12.2007
2 S 1657/06
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7 ; BauGB § 125 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2008, 444
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 23.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2403/05

Erschließungsbeitrag - bebauungsplanersetzende Planung; Abwägungsentscheidung; Planungsentscheidung; Bauprogramm

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2007 - Aktenzeichen 2 S 1657/06

DRsp Nr. 2008/2169

Erschließungsbeitrag - bebauungsplanersetzende Planung; Abwägungsentscheidung; Planungsentscheidung; Bauprogramm

»1. Zu den Anforderungen an eine "bebauungsplanersetzende Planung" im Sinne von § 125 Abs. 2 BauGB. 2. Die planerische Entschließung im Sinne von § 125 Abs. 2 BauGB kann im Einzelfall auch zusammen mit der Festlegung des sog. Bauprogramms erfolgen. 3. Weicht der tatsächliche Ausbau einer beitragsfähigen Erschließungsanlage von der entsprechenden gemeindlichen Planungsentscheidung im Sinne von § 125 Abs. 2 BauGB ab, berührt das die Rechtmäßigkeit der Herstellung nicht, wenn die Abweichung keinen Einfluss auf die Erfüllung der in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen hat.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7 ; BauGB § 125 Abs. 2 ;

Gründe:

Der auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.