VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 10.11.2005
2 S 913/05
Normen:
GG Art. 14 ; BauGB § 131 ;
Fundstellen:
DÖV 2006, 925
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 24.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 1367/03

Erschließungsbeitrag - Erschlossensein, Gewerbegrundstück, Anliegergebrauch, Zufahrtsmöglichkeit, Vertrauen der anderen Anlieger, Schutzwürdigkeit

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2005 - Aktenzeichen 2 S 913/05

DRsp Nr. 2008/2280

Erschließungsbeitrag - Erschlossensein, Gewerbegrundstück, Anliegergebrauch, Zufahrtsmöglichkeit, Vertrauen der anderen Anlieger, Schutzwürdigkeit

»Wird ein gewerblich genutztes Grundstück durch eine weitere Erschließungsanlage erschlossen, so ist mit Blick auf den Anliegergebrauch die Möglichkeit einer Zufahrt von der weiteren Erschließungsanlage dem Grunde nach gefordert, auch wenn eine Zufahrt zur ersterschließenden Straße bereits vorhanden ist. In diesem Fall kann unter dem Gesichtspunkt des schutzwürdigen Vertrauens der anderen Anlieger an der Einbeziehung dieses Grundstücks in die Aufwandsverteilung die Zugangsmöglichkeit als Voraussetzung für dessen Erschlossensein ausreichen.«

Normenkette:

GG Art. 14 ; BauGB § 131 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag durch die Beklagte.