VG Sigmaringen, vom 18.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1481/98
Erschließungsbeitrag: einzelne Erschließungsanlage, Abschnittsbildung, frühere Beitragserhebung, Bestandskraft, Vertrauensschutz, Verwirkung, Erschlossensein eines Grundstück, Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht, Stichstraße, Privatstraße, selbständige Erschließungsanlage
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2003 - Aktenzeichen 2 S 446/02
DRsp Nr. 2008/7789
Erschließungsbeitrag: einzelne Erschließungsanlage, Abschnittsbildung, frühere Beitragserhebung, Bestandskraft, Vertrauensschutz, Verwirkung, Erschlossensein eines Grundstück, Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht, Stichstraße, Privatstraße, selbständige Erschließungsanlage
»1. Auf einem Grundstück, für das der Bebauungsplan eine private Grünfläche (Gartenfläche) festsetzt, kann ein Stellplatzvorhaben oder Garagenvorhaben auch nicht auf Grund des § 23 Abs. 5BauNVO zugelassen werden (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.3.1990 - 2 S 36/90 -).2. Zur erschließungsbeitragsrechtlichen Maßgeblichkeit des Buchgrundstücksbegriffs bei einem aus einer Hausparzelle und einer zugehörigen, nicht selbständig bebaubaren Gartenparzelle bestehenden Gesamtgrundstück.
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