OVG Niedersachsen - Urteil vom 16.10.2007
9 LC 54/05
Normen:
BauGB § 123 Abs. 2 ; BauGB § 131 ; BauGB § 133 ;
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 15.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 1939/04

Erschließungsbeitragspflicht bei Grundstücken an Privatwegen - Anbaubestimmung; Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Privatstraße; Privatweg; Selbstständigkeit; Unselbstständigkeit

OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.10.2007 - Aktenzeichen 9 LC 54/05

DRsp Nr. 2008/7503

Erschließungsbeitragspflicht bei Grundstücken an Privatwegen - Anbaubestimmung; Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Privatstraße; Privatweg; Selbstständigkeit; Unselbstständigkeit

»1. Ausschließlich an einen Privatweg angrenzende Grundstücke werden durch die öffentliche Straße, in die der Privatweg einmündet, nicht erschlossen, wenn auch die Privatwege zum Anbau bestimmte, zur verkehrsmäßigen Erschließung geeignete und überdies selbstständige Erschließungsanlagen im Sinne von § 123 Abs. 2 BauGB sind. 2. Ca. 400 m lange Privatwege sind im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn regelmäßig selbstständig.«

Normenkette:

BauGB § 123 Abs. 2 ; BauGB § 131 ; BauGB § 133 ;

Gründe:

I.