BVerwG - Urteil vom 21.10.1968
IV C 94.67
Normen:
BBauG § 127;
Fundstellen:
BBauBl 1970, 28
Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4
DVBl 1969, 275
VBlBW 1969, 123
ZMR 1969, 187
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 05.01.1967

Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung von für Straßen

BVerwG, Urteil vom 21.10.1968 - Aktenzeichen IV C 94.67

DRsp Nr. 2009/23538

Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung von für Straßen

Erschließungsbeiträge können nur für Straßen gefordert werden, die auf Grund eines Bebauungsplanes oder mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde hergestellt werden. Eine endgültig hergestellte Verbindungsstraße unterliegt hinsichtlich des Grades ihrer Herstellung einer erneuten Beurteilung, wenn sie zur Erschließungsanlage geworden ist.

Normenkette:

BBauG § 127;

Gründe:

I.