BVerwG - Urteil vom 17.06.1998
8 C 34.96
Normen:
BauGB § 131 Abs. 1 S. 1 § 127 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BWGZ 1999, 71
DÖV 1998, 926
DVBl 1998, 1225
HGZ 1999, 26
KStZ 1999, 54
NJW 1999, 232
NVwZ 1998, 1187
UPR 1998, 469
ZKF 1999, 87
ZMR 1998, 804
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, vom 22.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 17 K 8192/93

Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege

BVerwG, Urteil vom 17.06.1998 - Aktenzeichen 8 C 34.96

DRsp Nr. 1998/17155

Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege

»1. Ein Grundstück, das an zwei Wohnwege grenzt, die beide zu derselben Anbaustraße führen, wird durch beide Wohnwege erschlossen i.S.d. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB.2. Die vom Bundesverwaltungsgericht für die Mehrfacherschließung eines Grundstücks durch Anbaustraßen entwickelte "Wegdenkenstheorie" ist auf die Mehrfacherschließung durch Wohnwege i.S.d. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend anzuwenden.«

Normenkette:

BauGB § 131 Abs. 1 S. 1 § 127 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe:

Die Klägerin wird von dem beklagten Stadtdirektor zu Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung zweier Wohnwege herangezogen. Im vorliegenden Revisionsverfahren streiten die Beteiligten nur noch über die Rechtmäßigkeit des Bescheides, soweit er Erschließungsbeiträge für den ... betrifft.