VG Minden, vom 09.06.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 947/88
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 25.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 1721/89
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem Straßenzug, Gültigkeit eines Erschließungsvertrages bei fehlendem Bebauungsplan, Abrede der Erhebung und Erstattung von Fremdanliegerbeiträgen
BVerwG, Urteil vom 22.03.1996 - Aktenzeichen 8 C 17.94
DRsp Nr. 1998/3278
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem Straßenzug, Gültigkeit eines Erschließungsvertrages bei fehlendem Bebauungsplan, Abrede der Erhebung und Erstattung von Fremdanliegerbeiträgen
»1. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Straßenzug eine einzelne Erschließungsanlage ist oder aus mehreren Anlagen besteht, ist - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Erschließungsbeitragspflichten (§ 133 Abs. 2BauGB) geprägte Erscheinungsbild abzustellen (im Anschluß u.a. an Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 5S.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 23 [25]).
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