I. Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Unter Abänderung von Ziffer IV. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 13. Dezember 2000 wird der Streitwert im ersten Rechtszug bis zum Zeitpunkt der Verbindung für jedes Verfahren auf 9.497,55 DM und ab Verbindung auf insgesamt 9.497,55 DM sowie für das Zulassungsverfahren auf 9.497,55 DM festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|