VG Düsseldorf, vom 11.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 17 K 8114/98
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch einen Wohnweg infolge Fehlens einer angemessenen Breite
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.05.2000 - Aktenzeichen 3 A 3132/99
DRsp Nr. 2009/18302
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch einen Wohnweg infolge Fehlens einer angemessenen Breite
1. Ein Grundstück, das mit einer Breite von 0,6 m an einen unbefahrbaren Wohnweg angrenzt, wird durch diesen Wohnweg nicht erschlossen i.S. von §§ 131, 133BauGB.2. Ein derartiges Grundstück liegt nicht "in angemessener Breite" i.S. von § 4 Abs. 1 Nr. 1BauO NRW an dem Wohnweg.