I.
Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück.
Er ist gemeinsam mit seiner Ehefrau Miteigentümer je zur ideellen Hälfte der Grundstücke Flur, Flurstücke und. Dabei grenzt das Flurstück direkt an die öffentliche Straße Eichbergweg an, während das Flurstück in genau derselben Breite hinter dem Flurstück liegt.
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