I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 22.553,05 DM festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg.
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