VG Karlsruhe, vom 26.11.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 210/89
VGH Baden-Württemberg, vom 01.06.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 S 288/91
Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem Erschlossensein entgegenstehende tatsächliche und rechtliche Hindernisse
BVerwG, Urteil vom 17.06.1994 - Aktenzeichen 8 C 22.92
DRsp Nr. 1995/638
Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem Erschlossensein entgegenstehende tatsächliche und rechtliche Hindernisse
1. Der Aufwand finanzieller Mittel ist einem Grundeigentümer zur Beseitigung von der Erfüllung (bebauungs- und) bauordnungsrechtlicher Erreichbarkeitsanforderungen entgegenstehenden (tatsächlichen) Hindernissen zumutbar, wenn er hinter der Wertsteigerung zurückbleibt, die das Grundstück durch eine infolge der Beseitigung dieser Hindernisse eintretende Bebaubarkeit erfährt (im Anschluß an Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 [287 ff.]). 2. Eine von § 9 Abs. 1 Nr. 15BauGB gedeckte Festsetzung "private Grünfläche - Hausgärten" für einen Grundstücksstreifen entlang einer Anbaustraße hindert grundsätzlich nicht die Anlegung eines befestigten Treppenwegs auf der von dieser Festsetzung erfaßten Grundstücksfläche, und zwar unabhängig davon, ob der Weg (ausschließlich) zur angemessenen Bewirtschaftung des ausgewiesenen Hausgartens oder (auch) zur Vermittlung einer fußläufigen Verbindung zwischen dem überbaubaren Teil des entsprechenden Grundstücks und der Anbaustraße bestimmt und geeignet ist, die durch die Grünfläche von dem überbaubaren Grundstücksteil getrennt ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.