OVG Nordrhein-Westfalen, vom 10.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 263/97
VG Düsseldorf, vom 12.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 17 K 3262/95
Erschließungsteilbeitrag für Straßenentwässerung; Erschließungsanlage; Stichstraße; Selbständigkeit; Bebauungsmassierung; Rechtmäßigkeit der Herstellung einer Erschließungsanlage; Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
BVerwG, Urteil vom 26.09.2001 - Aktenzeichen 11 C 16.00
DRsp Nr. 2006/8763
Erschließungsteilbeitrag für Straßenentwässerung; Erschließungsanlage; Stichstraße; Selbständigkeit; Bebauungsmassierung; Rechtmäßigkeit der Herstellung einer Erschließungsanlage; Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
»Eine Stichstraße ist nicht ohne weiteres schon deshalb als erschließungsbeitragsrechtlich unselbständig zu qualifizieren, weil sie - bei geradem Verlauf - lediglich eine Länge von 75 m aufweist. Werden im allgemeinen Wohngebiet auf der überwiegenden Länge einer solchen Stichstraße zu beiden Seiten zwei- bis dreigeschossige Gebäude in geschlossener Bauweise errichtet und dient sie zusätzlich der Erschließung einer an ihren Wendehammer anschließenden drei- bis viergeschossigen Bebauung, so muss sie wegen dieser "Bebauungsmassierung" als selbständig angesehen werden.«