BGH - Urteil vom 18.12.2012
II ZR 259/11
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; FördG § 1;
Fundstellen:
BB 2013, 257
BFH/NV 2013, 687
DB 2013, 230
DB 2013, 8
DStR 2013, 317
MDR 2013, 290
NJW-RR 2013, 611
WM 2013, 211
ZIP 2013, 311
ZIP 2013, 5
Vorinstanzen:
LG München I, vom 25.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 20377/10
OLG München, vom 28.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 5544/10

Ersetzen von Werbungskosten durch Erstattungsbeiträge bei Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

BGH, Urteil vom 18.12.2012 - Aktenzeichen II ZR 259/11

DRsp Nr. 2013/1704

Ersetzen von Werbungskosten durch Erstattungsbeiträge bei Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

Bei der Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds sind Erstattungsbeträge, die Werbungskosten ersetzen, im Jahr ihres Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden sind. Das gilt auch für die aus den Anschaffungskosten hergeleiteten Absetzungen für Abnutzung (AfA).

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 28. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

Die Beklagten haben die Kosten des Revisions- und des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; FördG § 1;

Tatbestand

Die Kläger verlangen Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Sie hatten sich im Jahr 1997 mit insgesamt 150.000 DM zuzüglich 2 % Agio über einen Treuhandkommanditisten an dem geschlossenen Immobilienfonds D. KG (im Folgenden: Fonds) beteiligt. Unter Berufung auf verschiedene Prospektmängel verlangen sie von der Beklagten zu 1) als Gründungskomplementärin und der Beklagten zu 2) als Gründungskommanditistin des Fonds die Rückabwicklung der Beteiligung.