VG Saarland, vom 24.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 115/18
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch einen Vorbescheid; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Einrichtung eines im Außenbereich privilegierten Gartenbaubetriebs
OVG Saarland, Beschluss vom 02.08.2018 - Aktenzeichen 2 B 170/18
DRsp Nr. 2019/4276
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch einen Vorbescheid; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Einrichtung eines im Außenbereich privilegierten Gartenbaubetriebs
Dass die Bauaufsichtsbehörde in einem positiven Bauvorbescheid zur "bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit" der Einrichtung eines im Außenbereich privilegierten Gartenbaubetriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 2BauGB die "weitere Zulässigkeitsvoraussetzung" des § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB ausgeklammert und einschließlich des sich aus dem Satz 3 der Bestimmung ergebenden Sicherungserfordernisses damit in das spätere Baugenehmigungsverfahren verschiebt, begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Die regelmäßig durch Baulasteintragung vor Erteilung der Baugenehmigung zu gewährleistende Verpflichtungserklärung zum Rückbau nach dauerhafter Aufgabe der privilegierten Nutzung begründet im Rahmen der materiell-rechtlichen Beurteilung nach § 35 Abs. 1 Nr. 2BauGB ein gewichtiges Indiz für die Ernsthaftigkeit der Realisierungsabsichten des Bauherrn.
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