OVG Saarland - Beschluss vom 17.06.2021
2 A 48/21
Normen:
BauGB § 35 Abs. 4;
Fundstellen:
BauR 2022, 448
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 18.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 304/20

Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens für Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Dienstgebäudes der Forstwirtschaft für private Wohnzwecke

OVG Saarland, Beschluss vom 17.06.2021 - Aktenzeichen 2 A 48/21

DRsp Nr. 2021/10391

Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens für Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Dienstgebäudes der Forstwirtschaft für private Wohnzwecke

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. November 2020 - 5 K 304/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.

Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 30.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 4;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich gegen eine den Beigeladenen unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilte Baugenehmigung zur Änderung der Nutzung eines ehemaligen Dienstgebäudes der Forstwirtschaft außerhalb der Ortslage der Klägerin auf der 34,31 ar großen Parzelle Nr. 2/36 in Flur 12 der Gemarkung D für private Wohnzwecke.